Grundversicherung (KVG)
Für alle obligatorisch, für alle gleich
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung umfasst die gesetzlichen Leistungen, um gesund zu werden bzw. zu bleiben, und deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Neben der Standardvariante bieten wir auch das attraktive Hausarztsystem an.
Übersicht
| Grundversicherung mit freier Arztwahl | Hausarztsystem | |
|---|---|---|
| Versicherte Leistungen | Gewährleistet eine umfassende medizinische Grundversorgung bei ambulanten Behandlungen mit freier Arztwahl und Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung eines im Wohnkanton zugelassenen Spitals gemäss gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG). | Gleiche Leistungen wie bei der Grundversicherung mit Ihrem bevorzugten Hausarzt |
| Prämienrabatt | Bis 12% | |
| Verpflichtung | Für alle medizinischen Behandlungen (ausgenommen Augenarzt, Frauenarzt und Notfallbehandlung) wenden Sie sich immer zuerst an den von Ihnen gewählten Hausarzt. Ihr koordinierender Hausarzt leitet Sie nötigenfalls an einen Spezialisten oder ins Spital weiter. | |
| Hausärzte | Die Hausarztliste informiert sie über die Ärzte, die Sie wählen können. |
