Auch im Streitfall geschützt sein
Die Patientenrechtsschutzversicherung justizia schützt Sie bei Streitigkeiten mit Spitälern, Ärzten, Zahnärzten, Chiropraktoren, Apotheken und anderen Leistungserbringern.
Leistungen im Detail
Massgebend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für Zusatzversicherungen und die Zusatzbedingungen (ZB)
Versicherte Streitigkeiten
- Mögliche Fehlbehandlungen.
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Fehlbehandlungen.
- Aufklärungspflicht gegenüber der versicherten Person betreffend möglicher Auswirkungen von medizinischen Massnahmen, Fehlinformationen und Informationsverweigerung, insbesondere betreffend die Einsichtnahme in Untersuchungsdokumente und die Herausgabe von Röntgenbildern.
- Unterlassung von Untersuchungen.
Kostenübernahme
Pro Rechtsfall innerhalb Europa übernimmt die justizia bis zu CHF 300 000.-, ausserhalb Europa bis zu CHF 150 000.– für: Bearbeitung des Rechtsschutzfalls, Anwaltshonorare, Fachexpertisen, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Prozessentschädigungen.
Versicherte Personen
Zusätzlich zur versicherten Person sind alle Personen versichert, welche mit dieser Person in einer gemeinsamen Familienpolice bei uns versichert sind, sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Altersjahres, welche mit der versicherten Person im selben Haushalt leben und bei uns versichert sind.
Rechtsdienst unseres Partners VVG
Der Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG verteidigt Ihre Interessen, um das bestmögliche Resultat zu erzielen.