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Mehr als das Gesetz erlaubt?

Sie wollen bessere Leistungen als das gesetzliche Minimum? Unsere Zusatzversicherungen Plus 1 und Plus 2 decken Ihre Bedürfnisse ab. Wir empfehlen unsere Zusatzversicherungen besonders, wenn Sie Deckungslücken der Grundversicherung schliessen möchten, grossen Wert auf Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit legen, und z.B. neben der klassischen Medizin auch Komplementärmedizin in Anspruch nehmen möchten.

Ab dem 1. Januar 2024 aktualisiert unser Partner "innova" die Liste der anerkannten Therapeutinnen und Therapeuten. Zukünftig übernimmt die Zusatzversicherung 75% der Kosten für Therapieeinheiten, sofern der Stundenansatz maximal 120 Franken beträgt oder für jede 5-Minuten-Einheit nicht mehr als 10 Franken verrechnet werden. Falls der Tarif höher ausfällt, gewähren wir dennoch eine Kostenübernahme bis zu 120 Franken pro Stunde. Die Differenz wäre dann vom Versicherten selbst zu tragen.

EMR ErfahrungsMedizinischesRegister
Vergibt Qualitätslabel für die Aus- und Fortbildung von Therapeuten der Komplementärmedizin

sanvita – Krankenzusatzversicherung für Nichtraucher

Nichtraucher leben gesünder und entlasten mit ihrer Lebensweise das Gesundheitssystem.  Aus der sanvita erbringen wir keine Leistungen bei raucherbedingten Leiden.

activa – Krankenzusatzversicherung generell

Erfüllen Sie die Aufnahmebedingungen für die Nichtraucherversicherung sanvita nicht? Die activa umfasst dieselben Produkte mit identischen Leistungen, erbringt diese jedoch auch bei raucherbedingten Leiden.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Grosszügige Leistungen für Komplementärmedizin
  • Förderung von Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden
  • Umfassender Schutz bei Notfällen im In- und Ausland
  • Sehhilfen
  • Haushaltshilfen
  • Zahnfehlstellungskorrekturen und Zahnbehandlungen für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr

Leistungen im Detail

Massgebend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für Zusatzversicherungen und die Zusatzbedingungen (ZB)

Komplementärmedizin ambulante Behandlung durch anerkannte Ärzte

Plus 1 Plus 2
75 Prozent, bis CHF 1500.– für ambulante Behandlungen und Therapien nach komplementärmedizinischen Methoden 75 Prozent, bis CHF 3000.– für ambulante Behandlungen, Therapien nach komplementärmedizinischen Methoden

Komplementärmedizin durch nichtärztliche Therapeuten

Plus 1 Plus 2
75 Prozent, bis CHF 1500.– für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen von uns anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung. 75 Prozent, bis CHF 3000.– für ambulante Behandlungen, Therapien und verordnete Heilmittel durch einen von uns anerkannten Naturheilarzt oder Therapeuten mit Zulassung.

Ausland

90 Prozent für ambulante Behandlungen im Notfall durch einen diplomierten Arzt.

Vorsorge, Check-up, Impfungen

Plus 1 Plus 2
75 Prozent, bis CHF 300.– für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt. 75 Prozent, bis CHF 500.– für Check-up und Impfkosten durch einen eidgenössisch diplomierten Arzt.

Nicht kassenpflichtige Medikamente

Plus 1 Plus 2
75 Prozent, bis CHF 1000.– pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel. 75 Prozent, bis CHF 2000.– pro Kalenderjahr, für ärztlich verordnete, von Swissmedic anerkannte und nicht auf der LPPV-Liste aufgeführte Arzneimittel.

Unterbindung

CHF 1000.– bei Frauen/CHF 500.– bei Männern, einmalig.

Ohrenkorrekturen

75 Prozent, bis CHF 1500.– für Korrektur abstehender Ohren, einmalig.

Diätberatung

75 Prozent für ärztlich verordnete und von diplomierten Ernährungsberatern durchgeführte Diätberatung.

Sehhilfen

Plus 1 Plus 2
Keine Zusatzleistung Bis 18. Altersjahr 75 Prozent, bis CHF 200.– pro Kalenderjahr, ab 19. Altersjahr bis CHF 200.– innerhalb drei Kalenderjahren an Brillengläser und Kontaktlinsen

Gesundheitsförderung/Fitness

Plus 1 Plus 2
Keine Zusatzleistung 75 Prozent, bis CHF 250-– pro Kalenderjahr (Dauer des Abonnements mindestens sechs Monate).

Hilfsmittel

Plus 1 Plus 2
Keine Zusatzleistung 75 Prozent, bis CHF 300.– innerhalb von drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel bei Miete oder Kauf

Transport-, Rettungs- und Bergungskosten

Plus 1 Plus 2
75 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten sowie an Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite. 100 Prozent an medizinisch indizierte Kranken-, Unfall-, Verlegungs- und Rücktransportkosten sowie an Rettungs- und Bergungskosten (Mannschafts- und Materialeinsatz), ohne Limite.

Haushaltshilfe

Plus 1 Plus 2
50 Prozent bis CHF 2000.– pro Kalenderjahr an ärztlich verordnete Haushaltshilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushaltshilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). 50 Prozent bis CHF 2000.– pro Kalenderjahr an ärztlich verordnete Haushaltshilfe durch familienfremdes, ausgebildetes Haushaltshilfepersonal (Spitex-, Gemeinde- oder anerkannte Hilfsorganisation). Davon CHF 50.– pro Tag, bis maximal 14 Tage pro Kalenderjahr, an im gleichen Haushalt lebende, mündige Personen.

Zahnbehandlungen

75 Prozent an Zahnbehandlungen (inkl. kieferorthopädischer Behandlungen) für Kinder und Jugendliche bis 20. Altersjahr, ohne Limite.

Besonderes

Unfalldeckung in Ergänzung zu UVG und KVG.

 
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